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Kündigung nach der Elternzeit

Juni 15, 2023

Kündigung nach der Elternzeit

Die Elternzeit erlaubt es Arbeitnehmern, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen. Jedem Elternteil stehen bis zu 36 Monate Elternzeit zur Verfügung. Diese Zeit soll Ihnen dabei helfen, mehr Zeit für die Kindererziehung und Ihre Familie zu haben.


Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist damit unzulässig. Nach dem Ende der Elternzeit gelten die allgemeinen Regeln Ihres ursprünglichen Arbeitsvertrags.

Was ist die Elternzeit?

Die Elternzeit ist ein besonderes Konstrukt, welches Arbeitnehmern dabei helfen soll, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die Auszeit dient dazu, dass Eltern eine gewisse Sicherheit erhalten. Das Arbeitsverhältnis ruht während dieser Zeit.


Die Elternzeit beträgt maximal 36 Monate und kann auf drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Arbeitgeber den dritten Abschnitt unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen können:


  • wenn dieser zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegt
  • und dringende betriebliche Gründe vorliegen


Sie müssen die Elternzeit mindestens 7 Wochen vorher anmelden. Bei älteren Kindern (ab 3 Jahren) beträgt die Frist 13 Wochen.


Tipp: Indem Sie Elterngeld oder Elterngeld Plus beantragen, sind Sie finanziell abgesichert. Als praktisch erweist sich für viele Eltern die Option, in Teilzeit zu arbeiten.

Nachtrag zum Arbeitsvertrag wird unterzeichnet

Kündigungsschutz vor und in der Elternzeit

Die Elternzeit führt zu einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser besteht vor und in der Elternzeit. Sie profitieren ab dem Moment der Anmeldung vom besonderen Kündigungsschutz.


  • Der Schutz beginnt frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist.
  • Ist Ihr Kind zwischen 3 und 8 Jahren alt, beginnt der Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vor der Auszeit.
  • Der Schutz vor einer Kündigung gilt während der kompletten Elternzeit.


Es gibt wenige Ausnahmen, in denen eine Kündigung trotz Elternzeit möglich ist. Das Verfahren ist für Arbeitgeber jedoch sehr kompliziert und wird kaum genutzt.

Ist eine Kündigung direkt nach der Elternzeit erlaubt?

Sobald die Elternzeit endet, gilt Ihr ursprünglicher Arbeitsvertrag. Dies betrifft auch die dort geregelten Kündigungsfristen.


Zudem gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften. Sie können also nur betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt gekündigt werden. Insbesondere die betriebsbedingte Kündigung nutzen Arbeitgeber gern, um den Stellenabbau zu rechtfertigen.


Sind in Ihrem Vertrag keine gesonderten Kündigungsfristen vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 622 BGB. Mit Dauer der Betriebszugehörigkeit erhöht sich so auch die Kündigungsfrist. Sie beträgt bei einer mindestens zweijährigen Beschäftigung einen Monat zum Ende des Kalendermonats.


Tipp: Sie können zwar am ersten Tag Ihrer Rückkehr in den Betrieb eine Kündigung nach der Elternzeit erhalten. Die Kündigungsfrist läuft jedoch erst ab diesem Zeitpunkt. Es ist somit nicht möglich, unmittelbar nach der Rückkehr den Arbeitsplatz zu verlieren.

Besonderheiten bei einem Kleinbetrieb

Als Kleinbetrieb gelten Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Um die Existenz der Betriebe zu sichern, gestaltet sich die Kündigung dort einfacher.


Es ist kein Kündigungsgrund erforderlich. Lediglich arbeitsvertraglich geregelte Kündigungsfristen sind einzuhalten.

Vorgehen gehen eine Kündigung nach der Elternzeit

Sie haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Dies ist immer dann erfolgreich, wenn die gesetzlichen Vorschriften missachtet wurden.


Gern beraten wir Sie in unserer Kanzlei bei diesen und weiteren Fragen zum Arbeitsrecht und weiteren Rechtsgebieten.

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