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Elternzeit – wer darf wann wie lange in die Familien-Auszeit?

Dez. 11, 2020

Elternzeit – wer darf wann wie lange in die Familien-Auszeit?

Das Recht auf Elternzeit

 

Werdende Väter und Mütter wünschen sich häufig mehr Zeit, um mit Ihren Kindern Zeit zu verbringen. Besonders die ersten Jahre eines Kindes sind wertvoll, tragen entscheidend zur Festigung späterer Persönlichkeitsmerkmale und Fähigkeiten bei und vergehen viel zu schnell.

 

Damit Eltern mit ihren Kindern die notwendige Zeit verbringen können, haben sie in Deutschland ein Anrecht auf Elternzeit. Hier sollen die Details zur Elternzeit, Dauer und Fristen sowie das Anrecht auf Elterngeld, Beschäftigung während der Elternzeit sowie weitere Ratschläge dargelegt werden.

 

Bei weiteren Fragen zur Elternzeit empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem Anwaltsbüro Böhm, Familienanwalt in Friedberg in Hessen. Auch als Rechtsanwalt für Erbrecht in Friedberg steht Günther Böhm zur Verfügung.

Richtig in die gesetzliche Elternzeit starten

Eltern haben das Anrecht auf insgesamt 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Auch, wenn mehrere Kinder auf die Welt kommen und sich die Elternzeiten überschneiden würden, verbleibt das Anrecht auf die gesamte Elternzeit. Die Elternzeit kann am Stück genommen werden oder in 3 Abschnitte aufgeteilt werden (2 Abschnitte bei einer Geburt vor dem 1. Juli 2015). 24 Monate der Elternzeit können zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Beide Elternteile können die Elternzeit nach Wunsch unter sich aufteilen oder sie gleichzeitig nehmen. 

Damit der Übergang in die Elternzeit für Eltern und Unternehmen reibungslos verläuft, empfiehlt sich vor der Stellung des Antrags ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Hier können Details wie die Einarbeitung von Ersatzkräften oder die Übergabe von Projekten geplant werden. Dieses Gespräch sollte als Gelegenheit begriffen werden, die Arbeit im Unternehmen produktiv fortzuführen. Der Antrag auf Elternzeit selbst muss spätestens sieben Wochen vor gewünschtem Beginn eingereicht werden. Ab acht Wochen vor der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, weswegen eine zu frühe Anmeldung der Elternzeit vermieden werden sollte.

Elterngeld und Verdienst in der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht Anspruch auf Elterngeld. Für maximal 14 Monate erhalten Elternteile 65 % des Nettoeinkommens als Leistung vom Staat, die auf 1800 Euro im Monat gedeckelt ist. Alternativ können Elternteile in Teilzeit arbeiten und haben dann ein Anrecht auf Elterngeld plus, das auf 900 Euro im Monat gedeckelt ist, allerdings auch nur als halber Monat Elterngeld gerechnet wird.


Ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (15 bis 30 Stunden) besteht bei Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten und einer vorherigen Anstellung von mindestens 6 Monaten. Ausnahmen gelten nur bei innerbetrieblichen Härtefällen. Auch Selbstständige und Freiberufler können in Elternzeit gehen und so in den Genuss der Unterstützung durch Elterngeld kommen. Allerdings dürfen auch sie die maximale Teilzeitarbeitszeit nicht überschreiten.

Mutter in Elternzeit

Alles Wissenswerte zur Dauer der Elternzeit

Die Elternzeit ist ein wichtiger Zeitraum im Leben junger Eltern, der die Möglichkeit bietet, sich intensiv um das neugeborene Kind zu kümmern. Doch wie lange darf diese Auszeit dauern und welche Regelungen sind zu beachten? Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Dauer der Elternzeit wissen müssen.

Gesetzliche Grundlagen zur Elternzeit

Zunächst ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen. In Deutschland ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) maßgeblich.

Elternzeit in Deutschland: Wie lange darf sie dauern?

Gemäß dem BEEG haben Eltern in Deutschland das Recht auf insgesamt 36 Monate Elternzeit pro Kind. Diese Zeit können sie bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes flexibel nutzen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Elternzeit aufzuteilen und beispielsweise in Teilzeit zu arbeiten.

Verlängerung der Elternzeit

Eine Verlängerung der Elternzeit ist möglich. Allerdings muss der Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Ablauf der bisherigen Elternzeit schriftlich über die geplante Verlängerung informiert werden. Der Arbeitgeber kann die Verlängerung ablehnen, jedoch muss er dies schriftlich und unter Angabe von Gründen tun.

Besondere Regelungen für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben in bestimmten Fällen Anspruch auf eine längere Elternzeit. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen das Kind behindert ist oder eine chronische Krankheit hat.

Elternzeit für Adoptiv- und Pflegeeltern

Auch Adoptiv- und Pflegeeltern haben das Recht auf Elternzeit. Hier gelten ähnliche Regelungen wie bei leiblichen Eltern, wobei einige Besonderheiten zu beachten sind.

Elternzeit und die Vereinbarkeit mit dem Beruf

Die Möglichkeit der Elternzeit ermöglicht es Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Viele Arbeitgeber unterstützen diese Auszeit und schätzen die langfristige Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über die geplante Elternzeit zu sprechen, um mögliche Rückkehr- und Arbeitsmodelle zu besprechen.

Vater in Elternzeit

Teilzeit in der Elternzeit: Flexibilität für Eltern

Eine Option, die viele Eltern in Anspruch nehmen, ist die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Dabei reduzieren sie ihre Arbeitszeit und haben somit mehr Zeit für die Betreuung des Kindes. Diese Möglichkeit ist besonders attraktiv, da sie es ermöglicht, weiterhin im Berufsleben präsent zu sein und gleichzeitig das Kind zu betreuen.

Elternzeit und finanzielle Aspekte

Das Elterngeld kompensiert einen Teil des wegfallenden Einkommens. Es kann bis zu 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen. Jedoch ist wichtig zu beachten, dass es eine Einkommensgrenze gibt, ab der das Elterngeld reduziert wird. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die finanziellen Aspekte der Elternzeit zu informieren.

Elternzeit bei Mehrlingsgeburten

Eltern von Mehrlingsgeburten haben besondere Ansprüche in Bezug auf die Elternzeit. In solchen Fällen besteht ein erweiterter Anspruch auf Elternzeit, da die Betreuung von Mehrlingen zusätzlichen Aufwand bedeutet.

Die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit

Bei der Rückkehr in den Beruf ist es entscheidend, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu klären, wie die Wiedereingliederung gestaltet werden kann. Flexibilität seitens des Arbeitgebers und klare Absprachen tragen dazu bei, einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

Fazit: Die optimale Nutzung der Elternzeit

Die Elternzeit ist ein kostbarer Zeitraum, der die Möglichkeit bietet, sich intensiv um das neugeborene Kind zu kümmern.
Mit den gesetzlichen Grundlagen im Blick und der Option zur Verlängerung haben Eltern in Deutschland die Chance, diesen Zeitraum bestmöglich zu nutzen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die individuellen Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten. So kann die Elternzeit zu einer wertvollen und unvergesslichen Zeit für die ganze Familie werden.

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